ALLGEMEINE
GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
§ 1 Geltungsbereich & Abwehrklausel
(1) Für die zwischen der Cube Sports GmbH (nachfolgend „Anbieter“) und seinen Kunden begründeten Rechtsbeziehungen gelten ausschließlich die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweiligen Fassung zum Zeitpunkt der Bestellung.
(2) Dieses Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer, Händler, Vereine oder Gewerbetreibende sowie an Behörden, Schulen, Kindertagesstätten, die Bundeswehr, die Polizei, Gebietskörperschaften sowie sonstige Anstalten, Stiftungen oder Einrichtungen des öffentlichen Rechts, die bei Abschluss dieses Kaufs in Ausübung ihrer offiziellen, gewerblichen, öffentlichen oder selbstständigen Tätigkeit handeln. Dies stellt eine ausdrückliche Bedingung für den Vertragsschluss dar. Vom Verkauf ausgeschlossen sind Verbraucher i. S. d. § 13 BGB.
(3) Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden zurückgewiesen. Diese AGB gelten auch für künftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass der Anbieter nochmals auf sie hinweisen müsste. Verwendet der Kunde entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen, wird deren Geltung hiermit widersprochen; sie werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter dem ausdrücklich zugestimmt hat.
(4) Bei Vertragspartnern, die der öffentlichen Hand angehören (insbesondere Behörden, Schulen, Kindertagesstätten, Bundeswehr, Polizei), gehen zwingende vergaberechtliche Vorschriften sowie individuell vereinbarte besondere Vertragsbedingungen (z. B. VOL/B, bei Bauleistungen VOB/B) dieser AGB im Kollisionsfall vor, soweit sie wirksam einbezogen wurden.
§ 2 Vertragsabschluss & Preise
(1) Die Präsentation der Waren auf Messen, in Verkaufsbroschüren und im Internet stellt kein bindendes Angebot des Anbieters auf Abschluss eines Kaufvertrages dar. Der Kunde wird hierdurch lediglich aufgefordert, durch eine Bestellung ein Angebot abzugeben.
(2) Durch das Absenden der Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot gerichtet auf den Abschluss eines Kaufvertrages über die bestellten Waren ab. Mit dem Absenden oder der Unterschrift der Bestellung erkennt der Kunde auch diese Geschäftsbedingungen als für das Rechtsverhältnis mit dem Anbieter allein maßgeblich an.
(3) In den Preisen für Kunden aus dem Inland ist die gesetzliche Mehrwertsteuer nicht enthalten. Alle Preise gelten in Euro. Mehrwertsteuer bei Aufträgen aus dem Ausland: Für Lieferungen an Kunden in Ländern der Europäischen Union (EU) wird die deutsche Umsatzsteuer berechnet, es sei denn, es liegen die Befreiungstatbestände des § 4 Nr. 1 Buchst. b i. V. m. § 6a UStG vor; bei Vorlage einer gültigen Umsatzsteueridentifikationsnummer erfolgt die Lieferung als steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung. Bei Bestellungen aus dem Nicht-EU-Ausland wird keine deutsche Umsatzsteuer berechnet. Die landestypische Einfuhrumsatzsteuer ist durch den Kunden zu bezahlen.
(4) Die Cube Sports GmbH ist bei Schreib- und Rechenfehlern sowie Irrtümern auf der Internetseite oder dem Angebot nicht zur Annahme des Angebots und Durchführung des Bestellauftrages verpflichtet.
(5) Der Vertrag kommt erst mit der Annahme des Angebots durch den Anbieter zustande. Die Annahme erfolgt durch Auftragsbestätigung in Text- oder Schriftform, spätestens jedoch mit der Auslieferung der Ware. Der Anbieter ist berechtigt, das Angebot des Kunden innerhalb von 14 Tagen anzunehmen.
§ 3 Lieferung und Versandkosten
Aus logistischen Gründen, insbesondere aufgrund ihrer Größe, ihres Gewichtes, ihres Umfangs oder sonstiger Beschaffenheit (z. B. Sperrgut) kann der Anbieter Ware nur ab Werk („ex works“, EXW nach Incoterms 2020) liefern. Das bedeutet, dass der Kunde die Produkte entweder selbst bei der Produktionsstätte Sportgeräte Langer GmbH, Freiberger Str. 308, 09526 Olbernhau, abholen muss oder einen Lieferdienst mit der Abholung und Lieferung beauftragen muss. Der Kunde muss die durch seine Beauftragung des Lieferdienstes entstehenden Versandkosten tragen. Auf Wunsch unterbreitet der Anbieter alternativ ein Angebot zu den Konditionen seiner Hausspedition. Übernimmt der Anbieter auf Wunsch des Kunden die Lieferung und/oder die Montage, erfolgt dies gegen gesonderte Vergütung nach den jeweils gültigen Fracht- und Montagesätzen des Anbieters.
§ 3a Verpackungsrücknahme
(1) Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass der Anbieter nach § 15 VerpackG bzw. nach den jeweils an dessen Stelle tretenden verpackungsrechtlichen Vorschriften grundsätzlich verpflichtet ist, gebrauchte Transport- und nicht systembeteiligungspflichtige Verkaufsverpackungen am Ort der tatsächlichen Übergabe oder in dessen unmittelbarer Nähe unentgeltlich zurückzunehmen und einer ordnungsgemäßen Verwertung zuzuführen.
(2) Da sämtliche Vertragspartner des Anbieters gemäß § 1 Abs. 2 ausschließlich Unternehmer, Behörden oder sonstige gewerbliche bzw. öffentliche Einrichtungen sind, vereinbaren die Parteien abweichend von der gesetzlichen Grundregel, dass der Kunde die im Rahmen der Lieferung anfallenden Transport- und Verkaufsverpackungen auf eigene Kosten und in eigener Verantwortung einer ordnungsgemäßen Verwertung im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes zuführt. Der Anbieter ist damit insoweit von seiner Rücknahmepflicht befreit.
(3) Unberührt hiervon bleiben die gesetzlichen Registrierungs- (LUCID) und Datenmeldepflichten des Anbieters. Diese Regelung gilt nicht für systembeteiligungspflichtige Verkaufsverpackungen, die typischerweise beim privaten Endverbraucher anfallen; solche Verpackungen sind vom Anbieter ohnehin nicht Gegenstand der Lieferung an die in § 1 Abs. 2 genannten Kunden.
§4 ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
(1) Die Zahlung des Kaufpreises ist, soweit nichts anderes vereinbart ist, mit Vertragsschluss fällig. Abweichende Zahlungsziele bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung und werden in der Auftragsbestätigung ausgewiesen.
(2) Der Anbieter akzeptiert folgende Zahlungsarten: per Vorabüberweisung/Vorkasse: Der Kunde hat die Möglichkeit, den in der Auftragsbestätigung genannten Rechnungsbetrag auf das nachfolgend genannte Konto zu überweisen. Die Bankverbindung lautet: Cube Sports GmbH IBAN: DE89390500001070144207, BIC: AACSDE33XXX, Sparkasse Aachen. An dem Anbieter bekannte Abnehmer sowie an Kommunen und Schulen kann die Lieferung auch gegen Rechnung erfolgen. Der Anbieter behält sich vor, den Kauf auf Rechnung nur nach einer erfolgreichen Bonitätsprüfung anzubieten. In diesem Fall ist der Rechnungsbetrag ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Sollte der Kunde mit Zahlungen in Verzug geraten, so ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 247 BGB) sowie die Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB in Höhe von 40 Euro geltend zu machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten; dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens unbenommen.
§ 4a Elektronische Rechnungsstellung
(1) Der Anbieter ist berechtigt, Rechnungen als elektronische Rechnung im Sinne des § 14 Abs. 1 Satz 3 UStG (insbesondere im Format XRechnung oder ZUGFeRD) zu übermitteln. Der Kunde stellt sicher, dass die für den Empfang, die Prüfung und die Verarbeitung elektronischer Rechnungen erforderlichen technischen Voraussetzungen vorliegen, und benennt dem Anbieter auf Anfrage eine geeignete Empfangsadresse (z. B. E-Mail-Adresse oder Leitweg-ID).
(2) Eine Rechnungsstellung in Papierform erfolgt nur noch, soweit dies gesetzlich zulässig ist und der Kunde dies ausdrücklich wünscht.
§ 5 Lieferzeit
(1) Je nach Art und Umfang des Auftrages beträgt die Liefer- bzw. Produktionszeit in der Regel sechs bis zwölf Wochen. Die Frist beginnt bei vereinbarter Vorkasse mit dem Zahlungseingang, im Übrigen mit dem Vertragsschluss. Der genaue Liefertermin wird mit dem Kunden abgestimmt. Bei unvorhersehbaren Ereignissen, die die Lieferung verzögern (z. B. höhere Gewalt, Streik), verlängert sich die Lieferfrist angemessen. Der Kunde wird in diesem Fall umgehend informiert.
(2) Höhere Gewalt im Sinne dieser AGB umfasst insbesondere Naturkatastrophen, Epidemien und Pandemien sowie hierauf beruhende behördliche Anordnungen, Streik und Aussperrung, Krieg und terroristische Ereignisse, Ausfuhr- oder Einfuhrbeschränkungen, erhebliche Rohstoff- und Lieferkettenengpässe bei Vorlieferanten sowie erhebliche Störungen der Betriebs- oder IT-Infrastruktur des Anbieters oder seiner Vorlieferanten infolge von Cyberangriffen – jeweils soweit vom Anbieter nicht zu vertreten. Dauert ein solches Ereignis länger als acht Wochen an, sind sowohl der Anbieter als auch der Kunde berechtigt, hinsichtlich des hiervon betroffenen, noch nicht erfüllten Teils der Lieferung vom Vertrag zurückzutreten; bereits erbrachte Gegenleistungen werden in diesem Fall zurückgewährt bzw. anteilig verrechnet.
§ 5a Anlieferung und Montage
(1) Erfolgt die Lieferung im Zusammenhang mit einer Montage oder einem Aufbau der Ware durch den Anbieter oder von ihm beauftragte Dritte, hat der Kunde auf eigene Kosten sicherzustellen, dass ab Beginn der Anlieferung bis zum vollständigen Abschluss der Montage bzw. des Aufbaus eine entscheidungsbefugte, für den Kunden handlungsberechtigte Person vor Ort verfügbar und erreichbar ist.
(2) Kann eine solche Person nicht bereitgestellt werden, ist der Anbieter berechtigt, die Anlieferung bzw. Montage zu verschieben oder abzubrechen. Hierdurch entstehende Mehrkosten, insbesondere Warte-, Anfahrts- und Standzeiten sowie eine erneute Anfahrt, trägt der Kunde, es sei denn, er hat das Fehlen der Person nicht zu vertreten und weist dies nach.
(3) Entscheidungen und Anweisungen der vor Ort anwesenden, entscheidungsbefugten Person (z. B. zur konkreten Aufstellung, Ausrichtung oder kurzfristigen Anpassung der Montage) gelten im Verhältnis zum Anbieter als vom Kunden autorisiert.
(4) Umfasst die Leistung des Anbieters die Montage oder den Aufbau, ist der Kunde zur Abnahme verpflichtet, sobald die Leistung vertragsgemäß erbracht ist. Die Abnahme wird in einem von beiden Seiten zu unterzeichnenden Abnahmeprotokoll dokumentiert. Nimmt der Kunde die Leistung trotz Aufforderung nicht innerhalb von zwei Wochen ab, ohne einen wesentlichen Mangel zu benennen, gilt die Leistung als abgenommen. Die Vergütung für Lieferung und Montage richtet sich nach den jeweils gültigen Sätzen des Anbieters.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
Der Anbieter behält sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor. Der Kunde darf die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsbetrieb weiterveräußern; sämtliche aus diesem Weiterverkauf entstehenden Forderungen tritt der Kunde, unabhängig von einer Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit einer neuen Sache, in Höhe des Rechnungsbetrages im Voraus an den Anbieter ab, und der Anbieter nimmt diese Abtretung an. Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderungen ermächtigt; der Anbieter darf die Forderungen jedoch auch selbst einziehen, soweit der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt.
§ 7 Gefahrübergang und Untersuchungspflicht
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht auf den Kunden über, sobald die Ware bei Lieferung ab Werk dem Kunden zur Verfügung gestellt oder, im Fall der Versendung, dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert worden ist. Unter Kaufleuten gilt die in § 377 HGB geregelte Untersuchungs- und Rügepflicht. Unterlässt der Kunde die dort geregelte Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Dies gilt nicht, falls der Anbieter einen Mangel arglistig verschwiegen hat.
§ 8 Gewährleistung
(1) Die Gewährleistungsrechte des Kunden richten sich nach den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Für Schadensersatzansprüche des Kunden gegenüber dem Anbieter gilt die Regelung in § 9 dieser AGB.
(2) Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche des Kunden beträgt sowohl bei neu hergestellten als auch bei gebrauchten Sachen jeweils ein Jahr. Die vorstehende Verkürzung der Verjährungsfristen gilt nicht für Schadensersatzansprüche des Kunden aufgrund einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit sowie für Schadensersatzansprüche aufgrund einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist, z. B. hat der Anbieter dem Kunden die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu übergeben und das Eigentum an ihr zu verschaffen. Die vorstehende Verkürzung der Verjährungsfristen gilt ebenfalls nicht für Schadensersatzansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Der Rückgriffsanspruch nach §§ 445a, 445b BGB bleibt von der Verkürzung der Verjährungsfrist unberührt, soweit er kraft Gesetzes zwingend ist. Bei Leistungen, die in der Errichtung oder Veränderung eines Bauwerks bestehen, sowie bei Sachen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet werden, gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
(3) Eine Garantie wird von dem Anbieter nicht erklärt.
§ 9 Haftungsbeschränkung
(1) Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Der vorstehende Haftungsausschluss gilt auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters, sofern der Kunde Ansprüche gegen diese geltend macht.
(2) Von dem unter Ziffer 1 bestimmten Haftungsausschluss ausgenommen sind Schadensersatzansprüche aufgrund einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit und Schadensersatzansprüche aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist, z. B. hat der Anbieter dem Kunden die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu übergeben und das Eigentum an ihr zu verschaffen. Von dem Haftungsausschluss ebenfalls ausgenommen sind die Haftung für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, die Haftung wegen arglistigen Verschweigens eines Mangels, die Haftung aus einer ausdrücklich übernommenen Garantie sowie die Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften. Im Fall einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes (ProdHaftG) bleiben unberührt.
§ 10 Abtretungs- & Verpfändungsverbot
Die Abtretung oder Verpfändung von dem Kunden gegenüber dem Anbieter zustehenden Ansprüchen oder Rechten ist ohne Zustimmung des Anbieters ausgeschlossen, sofern der Kunde nicht ein berechtigtes Interesse an der Abtretung oder Verpfändung nachweist.
§ 11 Aufrechnung
Ein Aufrechnungsrecht des Kunden besteht nur, wenn seine zur Aufrechnung gestellte Forderung rechtskräftig festgestellt wurde oder unbestritten ist.
§ 12 Schutzrechte
Der Anbieter behält sich an allen von ihm gelieferten Produkten, Abbildungen und sonstigen Unterlagen die gewerblichen Schutz- und Urheberrechte vor. Eine Nachahmung durch Dritte bedarf seiner besonderen Genehmigung.
§ 13 Datenschutz
Die Datenschutzpraxis des Anbieters steht im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie dem Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG). Der Anbieter erhebt und speichert die für die Geschäftsabwicklung nötigen Daten und übermittelt sie an von ihm beauftragte Unternehmen wie Zusteller oder EDV-Dienstleister, soweit dies für die Durchführung des Vertrages erforderlich ist (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO). Darüber hinaus erhebt der Anbieter auf freiwilliger Basis auch die Telefonnummer und die E-Mail-Adresse, um den Kunden für eventuelle Rückfragen ansprechen zu können bzw. ihm bei Internetbestellungen eine Bestellbestätigung zuschicken zu können. Soweit gesetzlich zulässig, verarbeitet der Anbieter die Daten des Kunden auf Grundlage berechtigter Interessen (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) auch für eigene Werbezwecke. Der Kunde kann der Verarbeitung seiner Daten zu Werbezwecken jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprechen (Art. 21 DSGVO), gerichtet an: Cube Sports GmbH, Hospeltstraße 32, 50825 Köln oder per E-Mail an info@cubesports.de. Der Anbieter wird die angegebenen Daten unverzüglich berichtigen, löschen oder deren Verarbeitung einschränken (Art. 16, 17, 18 DSGVO). Auf Verlangen erteilt der Anbieter dem Kunden unentgeltlich Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten (Art. 15 DSGVO). Weitere Einzelheiten regelt die gesonderte Datenschutzerklärung des Anbieters.
§ 14 Rechtswahl & Gerichtsstand
(1) Auf die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Anbieter und dem Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Anbieter ist der Sitz des Anbieters, sofern es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine sonstige in § 1 Abs. 2 genannte Behörde, Einrichtung oder Körperschaft oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt.
§ 14a Textform
Änderungen, Ergänzungen und die Aufhebung dieses Vertrages sowie dieser AGB bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Dies gilt auch für eine Änderung oder Aufhebung dieses Textformerfordernisses selbst. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
§ 14b Vertragssprache
Vertragssprache ist Deutsch. Werden dem Kunden Übersetzungen dieser AGB oder des Vertrages zur Verfügung gestellt, dienen diese ausschließlich der Information; maßgeblich und rechtsverbindlich ist allein die deutsche Fassung.
§ 15 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung. Entsprechendes gilt für etwaige Vertragslücken.