Was ist in Paragraph 20 des fünften Sozialgesetzbuchs geregelt? Wer kann Präventionskurse nach §20 anbieten? Was bringt mir das wirtschaftlich?
In diesem Beitrag finden Sie Infos dazu, wie Sie Ihr Angebot durch Krankenkassen zertifizierte Präventionsmaßnahmen erweitern können, ohne dass Ihre Kund:innen und Patient:innen dafür zahlen müssen. Für viele sind Präventionsmaßnahmen ein zusätzliches wirtschaftliches Standbein, denn es zieht Kund:innen an oder überführt Patient:innen in den Selbstzahlerbereich.
Was ist in §20 SGB V geregelt?
In §20 des fünften Sozialgesetzbuchs sind Leistungen der Krankenkassen zur Verhinderung und Verminderung von Krankheitsrisiken geregelt. Demnach sind Krankenkassen dazu verpflichtet gesundheitsfördernde Maßnahmen zu subventionieren. Durch diese Regelung soll selbstbestimmtes und gesundheitsorientiertes Handeln gefördert werden, weil so die soziale Ungleichheit von Gesundheitschancen minimiert wird.
Welche Maßnahmen fallen unter den §20 SGB V?
Grundsätzlich werden Maßnahmen gefördert, die mindestens eine der folgenden Kriterien erfüllen
- Diabetes mellitus Typ 2: Erkrankungsrisiko senken oder Erkrankte früh erkennen und behandeln
- Brustkrebs: Mortalität vermindern und Lebensqualität erhöhen
- Tabakkonsum reduzieren
- Gesund aufwachsen: Lebenskompetenz, Bewegung und Ernährung
- Gesundheitliche Kompetenz erhöhen und Souveränität der Patient:innen stärken
- Depressive Erkrankungen: Verhindern, früh erkennen und nachhaltig behandeln
- Gesund älter werden
- Alkoholkonsum reduzieren
Hier finden Sie das vollständige fünfte Sozialgesetzbuch inkl. Paragraph 20
Welche Präventionskurse nach Paragraph 20 zahlt die Krankenkasse?
Die Voraussetzungen, zur Förderung von Maßnahmen durch die gesetzlichen Krankenkassen wurden in einem Leitfaden vom GKV-Spitzenverband zusammengestellt, da das Gesetz (§20 SGB V) keine konkreten Aussagen zu Leistungen macht. Den gesamten Leitfaden finden Sie hier.
Für die Überprüfung von Präventionsangeboten wurde die Zentrale Prüfstelle Prävention (ZPP) ins Leben gerufen. Dort wird geprüft, ob das Kurskonzept die Anforderungen an ein Präventionsangebot erfüllt. Zudem wird dort hinterlegt, welche Einrichtung (Praxis, Studio, etc.) ein zertifiziertes Angebot anbietet und welche Trainer:innen berechtigt sind, die Maßnahmen anzuleiten. Nur wenn ein Kurs registriert ist, können sich die Teilnehmer:innen die Kursgebühren von den Krankenkassen erstatten lassen. Die Registrierung muss durch den Kurskonzept-Anbieter erfolgen.
Wie viel zahlen Krankenkassen für einen Präventionskurs?
Wie viel Krankenkassen übernehmen unterscheidet sich von Kasse zu Kasse. Per Gesetz muss ein Präventionskurs jedoch mit 75€ subventioniert werden. Wenn eine Maßnahme weniger kostet als 75€, wird selbstverständlich auch weniger fällig. Deswegen haben wir einmal die Infoseiten der größten Krankenkassen verlinkt: Techniker Krankenkasse, Barmer Krankenkasse, AOK, DAK.
Was habe ich davon Präventionskurse nach §20 in meiner Praxis anzubieten?
Je nachdem in welchem Bereich Sie tätig sind, ist es schwierig Patient:innen über das Rezept hinaus einen Mehrwert zu bieten. Mit kostenlosen Maßnahmen, wie es Präventionskurse in vielen Fällen sind, bieten Sie ein attraktives Zusatzangebot. Physiotherapeut:innen schaffen so z.B. eine einfache Brücke zwischen Krankengymnastik und dem Selbstzahlerbereich. Denn über die physiotherapeutische Behandlung bauen sie bereits ein Vertrauensverhältnis zu den Patient:innen auf, welches ihnen ermöglicht über langfristige Maßnahmen zum Erhalt der Gesundheit aufzuklären. Ein Präventionskurs ist eine logische Empfehlung, weil dieser Patient:innen zu langfristig gesunden Menschen machen kann.
Pro Teilnehmer:in können Sie zwischen 100€ und 150€ zusätzlich einnehmen, was bei einer Gruppengröße von bis zu 15 Teilnehmer:innen eine beachtliche Summe ausmacht.
In Fitnessstudios machen Präventionskurse ebenfalls Sinn, da sich auch hier über Krankenkassen finanzierte Angebote neue Mitglieder akquirieren lassen.
Woher bekomme ich als Therapeut:in oder Trainer:in ein nach §20 SGB V zertifiziertes Kurskonzept?
Es gibt eine Reihe von Anbietern für zertifizierte Präventionskurse. Empfehlenswert ist es darauf zu achten, dass Ihnen nicht nur die Berechtigung zur Nutzung eines Kurskonzepts vom Anbieter erteilt wird, sondern noch weitere Leistungen erbracht werden. Die Erfahrungen zeigt, dass Studios oder Praxen sich häufig allein gelassen fühlen, wenn es um den Aufbau von Expertise dieses speziellen Bereichs der Prävention geht. Zudem haben viele keine Zeit und zu wenig Erfahrung, um sich über Vermarktungskonzepte der Kurse Gedanken zu machen. Auch grundlegendes Wissen zur Abrechnung mit den Krankenkassen fehlt häufig. Deshalb hier eine Checkliste, was in einem Kurskonzept enthalten sein sollte, um das volle Potenzial der Maßnahmen auszuschöpfen:
- Sie oder Ihre Mitarbeiter:innen erfüllen die beruflichen Voraussetzungen, um Präventionsmaßnahmen anzubieten (siehe nächster Abschnitt).
- Der Präventionskurs muss die Kriterien des §20 erfüllen.
- Achten Sie darauf, dass Sie bei der ZPP als berechtigter Kursanbieter registriert werden.
- Mitarbeiterschulungen sollten bereit gestellt werden, damit Sie zu Experten im Bereich Prävention werden.
- Idealerweise bekommen Sie professionelle Marketingmaterialien in Form von Flyern, Plakaten oder sogar Online Werbung an die Hand, damit der Kurs erfolgreich wird.
Nur ein Teil der Anbieter auf dem Markt bietet ein solches Gesamtkonzept an. Ein Beispiel für ein Konzept, das alle aufgeführten Kriterien erfüllt, ist Cube Sports. >> Mehr dazu
Wer darf Präventionskurse nach §20 anbieten und sie über die Krankenkasse abrechnen?
Kursleiter:innen müssen einen staatlich anerkannten Studien- oder Berufsabschluss haben. Darüber hinaus empfehlen wir eine Schulung zu §20 Präventionskursen (wie im oberen Abschnitt beschrieben). Diese beinhaltet den Wissensaufbau zu Kursinhalten, dem Training im Gruppenkontext oder Abrechnungsverfahren und hilft Ihnen sich als Profi in diesem Gebiet aufzustellen. Im Nachfolgenden haben wir deshalb aufgelistet, wer welche Maßnahmen anbieten darf:
Maßnahmen für…
… Entspannung:
- Sportwissenschaftler
- Sport- und Gymnastiklehrer
- Physiotherapeuten
- Krankengymnasten
- Ergotherapeuten
- Erzieher
- Gesundheitspädagogen
- Heilpädagogen
… Stressbewältigung
- Psychologen
- Pädagogen
- Sozialpädagogen/Sozialarbeiter
- Sozialwissenschaftler
- Gesundheitswissenschaftler
- Ärztin/Arzt
… Bewegungsgewohnheiten
- Sportwissenschaftler/in
- Krankengymnast/in
- Physiotherapeut/in
- Sport- und Gymnastiklehrer/in
- Ärztin/Arzt
… Rückentraining
- Sportwissenschaftler/in
- Krankengymnast/in, Physiotherapeut/in
- Sport- und Gymnastiklehrer/in
- Ärztin/ Arzt
… Ernährung
- Diätassistenten
- Oecotrophologen
- Ernährungswissenschaftler
- Diplom-Ingenieure Ernährungs- und Hygienetechnik, Schwerpunkt „Ernährungstechnik“
- Diplom-Ingenieure Ernährung und Versorgungsmanagement, Schwerpunkt „Ernährung“
- Bachelor- und Masterabsolventen anderer Studiengänge mit Anerkennung des Studiengangs nach den DGE-Zulassungskriterien
- Ärzte mit gültigem Fortbildungsnachweis gemäß Curriculum Ernährungsmedizin der Bundesärztekammer (BÄK)
Fazit: Was brauche ich alles um Präventionskurse anzubieten? Checkliste
- Sie müssen einer Berufsgruppe angehören, die die jeweilige Maßnahme anleiten darf
- Sie brauchen Räumlichkeiten, die sich für ein Kursangebot anbieten (das kann auch draußen im Freien sein)
- Sie brauchen ein zertifiziertes Kurskonzept
- Sie müssen sich als Trainer:in und als Einrichtung bei der ZPP registrieren lassen
- Sie sollten Werbung für Ihr tolles Zusatzangebot machen, um Ihre Patient:innen und Kund:innen über die Kuse zu informieren, die bis zu 100% von den Krankenkassen übernommen werden
Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben oder konkret wissen möchten wie ein Kurskonzept aussieht, melden Sie sich gerne bei uns .